ALLGEMEINE REISE- UND
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Anmeldung/Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dir und ICF Zürich kommt mit der vorbehaltslosen Bestätigung deiner
elektronischen Anmeldung (Buchung) durch das Surprise-Büro zustande. Die Bestätigung
kann auch elektronisch per E-Mail zugestellt werden. Eine frühzeitige Anmeldung sichert dir
eine Teilnahme an der gewünschten Reise.
Preise und Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von Fr. 200.00 zu leisten. Der
Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise zu überweisen. Bei Anmeldungen
später als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisebetrag bei Buchung zu bezahlen. Bei
ausserordentlichen Abweichungen von unserem geplanten Budget (Erhöhung der
Beförderungskosten, Landegebühren, Flughafen sowie anderen Gebühren und Abgaben,
Wechselkurserhöhungen usw.) behalten wir uns entsprechende Preiserhöhungen vor.
Spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn wirst du informiert. Sofern die Preiserhöhung mehr als
10% beträgt, hast du das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung durch
einen eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Das gesamte Inkasso wird im
Namen von ICF Zürich auf Mandatsbasis durch Surprise Reisen AG in Sommeri durchgeführt.
Versicherungen
Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
Änderung der Buchung, Annullation
Durch kurzfristige Annullationen entsteht ein erheblicher administrativer Aufwand. Darum
bitten wir euch bei Verhinderung um möglichst frühzeitigen Bescheid. Bei Annullation weniger
als 4 Wochen vor Campstart verrechnen wir 50% des Camppreises. Bei Annulation weniger
als 7 Tage vor dem Camp wird der gesamte Campbetrag verrechnet. Generell wird für jede
MORE INFOS WWW.ICF.CH/CAMPS
Version 1.1, Januar 2018
Annullation 40 Franken verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) oder Todesfall
in der Familie wird der ganze Camppreis (abzüglich 40 Fr. Annulationsgebühr) zurückerstattet.
Haftung
ICF Zürich haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die korrekte Durchführung
der Reisen. Für andere als Personenschäden ist die Haftung auf den doppelten Reisepreis pro
Reisenden und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Kommen internationale Abkommen
oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung weiter beschränken oder
ausschliessen, so haftet ICF Zürich nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Trotz
sorgfältiger Planung können wir das Einhalten der Fahrpläne der verschiedenen
Verkehrsträger nicht garantieren. Infolge hohen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen,
Überlastung von Flughäfen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen
auftreten. In diesen Fällen haften wir nicht. Für die sichere Aufbewahrung deiner
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung,
Telekommunikationsmittel usw. bist du selber verantwortlich. ICF Zürich haftet nicht für
Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch sowie für Fremdleistungen, die auf deinen
Wunsch durch ICF Zürich zur Ergänzung vermittelt werden oder durch dich selber vor Ort bei
Dritten gebucht werden. Gleichfalls besteht seitens ICF Zürich keine Haftung für entgangenen
Feriengenuss, Frustrationsschäden oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Die
ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen
und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung unter allen
Rechtstiteln auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt, ausgenommen diese
Allgemeinen Reisebedingungen, anwendbare internationale Abkommen oder nationale
Gesetze sehen weitergehende Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse vor.
Beanstandungen
Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Sollte eine Reiseleistung nicht
vertragsgemäss erbracht werden, bist du verpflichtet, unverzüglich den Reiseleiter vor Ort zu
informieren und Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem
Reiseende kannst du eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Reise einen
objektiven Minderwert aufweist und du vor Ort Abhilfe verlangt hast. Später eingereichte
Forderungen lehnt ICF Zürich ab.
Durchführung und Abbruch der Reise
Pro Reise muss eine Mindestanzahl Personen teilnehmen. Eine allfällige Absage der Reise
wird dir bis spätestens 4 Wochen vor Abreise mitgeteilt. Sollten unvorhersehbare oder nicht
abwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise
MORE INFOS WWW.ICF.CH/CAMPS
Version 1.1, Januar 2018
erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, können wir die Reise auch kurzfristig
absagen. Die schon einbezahlten Beträge werden dir rückerstattet. Bei Abbruch der Reise aus
zwingenden Gründen wird der noch nicht beanspruchte Teil des bezahlten Betrages
rückvergütet. Weiteren Ansprüchen können wir keine Folge leisten.
Teilnahmeberechtigung geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen
Personen, die geistig und / oder körperlich beeinträchtigt sind und deshalb auf Betreuung
angewiesen sind, sind nur zur Teilnahme an der Reise berechtigt, wenn die sie betreuenden
Personen sich ebenfalls zur Reise anmelden und sich während der gesamten Reise
vollumfänglich um die notwendige Betreuung kümmert. ICF Zürich bietet keine solche
Betreuung an. ICF Zürich ist schon bei der Anmeldung über eine solche Beeinträchtigung
sowie die betreuenden Personen zu informieren. Je nach Anzahl Teilnehmer ist nur eine
beschränkte Anzahl Teilnehmer mit geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen
möglich.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Reisen mit ICF Zürich ins Ausland benötigen Schweizer Staatsbürger in der Regel einen
gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei
der zuständigen Botschaft über die für sie geltenden Bestimmungen. Du bist selber für die
Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-,
Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Werden Einreisevorschriften nicht
eingehalten oder Visa zu spät beantragt, was an der Teilnahme der Reise hindert, gelten die
Annullierungsbedingungen von ICF Zürich.
Reisegepäck
Wir empfehlen dir eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Zerbrechliche oder
empfindliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und unsere Mitarbeiter entsprechend
zu informieren.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen dir und ICF Zürich ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist 8600 Dübendorf/Schweiz.