ALLGEMEINE REISE- UND

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Anmeldung/Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dir und ICF Zürich kommt mit der vorbehaltslosen Bestätigung deiner

elektronischen Anmeldung (Buchung) durch das Surprise-Büro zustande. Die Bestätigung

kann auch elektronisch per E-Mail zugestellt werden. Eine frühzeitige Anmeldung sichert dir

eine Teilnahme an der gewünschten Reise.

Preise und Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von Fr. 200.00 zu leisten. Der

Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise zu überweisen. Bei Anmeldungen

später als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisebetrag bei Buchung zu bezahlen. Bei

ausserordentlichen Abweichungen von unserem geplanten Budget (Erhöhung der

Beförderungskosten, Landegebühren, Flughafen sowie anderen Gebühren und Abgaben,

Wechselkurserhöhungen usw.) behalten wir uns entsprechende Preiserhöhungen vor.

Spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn wirst du informiert. Sofern die Preiserhöhung mehr als

10% beträgt, hast du das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung durch

einen eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Das gesamte Inkasso wird im

Namen von ICF Zürich auf Mandatsbasis durch Surprise Reisen AG in Sommeri durchgeführt.

Versicherungen

Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

Änderung der Buchung, Annullation

Durch kurzfristige Annullationen entsteht ein erheblicher administrativer Aufwand. Darum

bitten wir euch bei Verhinderung um möglichst frühzeitigen Bescheid. Bei Annullation weniger

als 4 Wochen vor Campstart verrechnen wir 50% des Camppreises. Bei Annulation weniger

als 7 Tage vor dem Camp wird der gesamte Campbetrag verrechnet. Generell wird für jede

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Version 1.1, Januar 2018

Annullation 40 Franken verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) oder Todesfall

in der Familie wird der ganze Camppreis (abzüglich 40 Fr. Annulationsgebühr) zurückerstattet.

Haftung

ICF Zürich haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die korrekte Durchführung

der Reisen. Für andere als Personenschäden ist die Haftung auf den doppelten Reisepreis pro

Reisenden und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Kommen internationale Abkommen

oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung weiter beschränken oder

ausschliessen, so haftet ICF Zürich nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Trotz

sorgfältiger Planung können wir das Einhalten der Fahrpläne der verschiedenen

Verkehrsträger nicht garantieren. Infolge hohen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen,

Überlastung von Flughäfen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen

auftreten. In diesen Fällen haften wir nicht. Für die sichere Aufbewahrung deiner

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung,

Telekommunikationsmittel usw. bist du selber verantwortlich. ICF Zürich haftet nicht für

Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch sowie für Fremdleistungen, die auf deinen

Wunsch durch ICF Zürich zur Ergänzung vermittelt werden oder durch dich selber vor Ort bei

Dritten gebucht werden. Gleichfalls besteht seitens ICF Zürich keine Haftung für entgangenen

Feriengenuss, Frustrationsschäden oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Die

ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen

und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung unter allen

Rechtstiteln auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt, ausgenommen diese

Allgemeinen Reisebedingungen, anwendbare internationale Abkommen oder nationale

Gesetze sehen weitergehende Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse vor.

Beanstandungen

Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Sollte eine Reiseleistung nicht

vertragsgemäss erbracht werden, bist du verpflichtet, unverzüglich den Reiseleiter vor Ort zu

informieren und Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder

höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem

Reiseende kannst du eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Reise einen

objektiven Minderwert aufweist und du vor Ort Abhilfe verlangt hast. Später eingereichte

Forderungen lehnt ICF Zürich ab.

Durchführung und Abbruch der Reise

Pro Reise muss eine Mindestanzahl Personen teilnehmen. Eine allfällige Absage der Reise

wird dir bis spätestens 4 Wochen vor Abreise mitgeteilt. Sollten unvorhersehbare oder nicht

abwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise

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erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, können wir die Reise auch kurzfristig

absagen. Die schon einbezahlten Beträge werden dir rückerstattet. Bei Abbruch der Reise aus

zwingenden Gründen wird der noch nicht beanspruchte Teil des bezahlten Betrages

rückvergütet. Weiteren Ansprüchen können wir keine Folge leisten.

Teilnahmeberechtigung geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen

Personen, die geistig und / oder körperlich beeinträchtigt sind und deshalb auf Betreuung

angewiesen sind, sind nur zur Teilnahme an der Reise berechtigt, wenn die sie betreuenden

Personen sich ebenfalls zur Reise anmelden und sich während der gesamten Reise

vollumfänglich um die notwendige Betreuung kümmert. ICF Zürich bietet keine solche

Betreuung an. ICF Zürich ist schon bei der Anmeldung über eine solche Beeinträchtigung

sowie die betreuenden Personen zu informieren. Je nach Anzahl Teilnehmer ist nur eine

beschränkte Anzahl Teilnehmer mit geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen

möglich.

Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Reisen mit ICF Zürich ins Ausland benötigen Schweizer Staatsbürger in der Regel einen

gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei

der zuständigen Botschaft über die für sie geltenden Bestimmungen. Du bist selber für die

Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-,

Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Werden Einreisevorschriften nicht

eingehalten oder Visa zu spät beantragt, was an der Teilnahme der Reise hindert, gelten die

Annullierungsbedingungen von ICF Zürich.

Reisegepäck

Wir empfehlen dir eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Zerbrechliche oder

empfindliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und unsere Mitarbeiter entsprechend

zu informieren.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Verhältnis zwischen dir und ICF Zürich ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist 8600 Dübendorf/Schweiz.